Mit Einrichtung der Bummelgasse 1975 konnten Fußgängerinnen und Fußgänger weitgehend gefahrlos durch die Haupteinkaufsstraße flanieren. Zuvor schränkten enge und zugeparkte Bürgersteige Passanten stark ein. Der Verkehr floss fortan über die neuen Umgehungsstraßen. Für den Bau der Ringstraße (heute An der Stadtmauer) mussten an beiden Enden der Bummelgasse Gebäude abgerissen und Teile der Stadtmauer gesprengt werden.
„Die Fahrstraße hatte einen ganz schmalen Bürgersteig.
Wenn ich mit meiner Großmutter zum Einkaufen in den Konsum [bin], dann mussten wir hintereinander gehen, weil du konntest nicht nebeneinander auf dem Bürgersteig gehen.“
Die Verkehrsregelung war (und ist) ein Politikum und wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach geändert. Es gab Einfahrgenehmigungen für Anrainer und wechselnde Zeiten, die das Befahren durch Lieferverkehr erlaubten. Seit 2022 regelt ein versenkbarer Poller die südliche Einfahrt der Einbahnstraße. Bis auf geregelte Ausnahmen ist das Befahren der Fußgängerzone verboten.